AGB Andreas Fasold Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Andreas Fasold  Fotografie

§ 1 Geltung/Allgemeines 

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Andreas Fasold Fotografie und Agnieszka Hintzler und für die von in Ihrem Namen beauftragten Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen sind, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt sind, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. 
  2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf Datenträger, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von den Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von  § 2 Abs.1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 
  3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 
  4. Andreas Fasold oder seine beauftragten Fotografen werden die einzigen professionellen Fotografen sein, die an dem Shooting engagiert werden, und sollen Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dem Shooting engagiert werden. 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht 

  1. Den Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
  2. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  3. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
  4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
  5. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form eines Datenträgers oder wie vereinbart über.
  6. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, kann er verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz. 
  7. Der Auftraggeber erhält durch den Fotografen vorab ausgewählte Fotos hochauflösend im Format jpg. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Shootings. Die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten Fotos oder digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  8. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, im Einklang mit dem höchsten Standard, der DSGVO und Urteilsvermögen eine Auswahl der Fotos als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potenziellen Kunden oder Geschäftspartnern zu zeigen. Er darf alle Fotos ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, für Ausstellungen, in Flyern, Prospekten, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen, die fachbezogen sind, verwenden. In Verbindung mit dem © copyright Hinweis auf Andreas-Fasold-Fotografie darf der Fotograf die Fotos auch für Printmedien und im Internet bei Geschäftspartnern verwenden und diesen die Fotos entsprechend zur Verfügung stellen,  da es sich dann um eigene Werbung handelt. Anderweitige Veröffentlichungen sind nur in Absprache mit den Auftraggebern möglich und bedürfen der schriftlichen Sondervereinbarung. Der Auftraggeber kann spätestens bei Übernahme der Daten einer solchen Verwendung der Fotos durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
  9. Sollen die Nutzungsrechte dem Fotografen nur eingeschränkt oder gar nicht überlassen werden, erhöht sich die Auftragssumme um 30%. 
  10. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen, insbesondere bei Personen der Zeitgeschichte, müssen schriftlich vereinbart werden. 

§ 3 Vergütung 

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. 
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7-14 Tagen, spätestens jedoch am Tag des Shootings ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter Datenträger, Eigentum des Fotografen.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. 
  4. Eine Anzahlung von 40% des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Fällige Endrechnungen sind spätestens am Tag des Shootings ohne Abzug zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben etwaige gelieferte Fotografien, einschließlich gelieferter Datenträger oder andere Produkte, die durch oder über den Fotografen in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen. Mit der geleisteten Anzahlung oder Zahlung des kompletten Honorars gelten diese AGB vom Auftraggeber als akzeptiert.
  5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich widerrufen werden, so wird generell die Anzahlung als Aufwandsentschädigung fällig. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird und der Fotograf für die stornierte Buchung mindestens ein gleichwertiges Shooting vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Shootings zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Auftrags nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit  100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt wird.

§ 4 Haftung/Gefahrenübergang 

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er/seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen. 
  4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen. 
  6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen und die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf falls möglich der Fotograf einen mitarbeitenden, qualifizierten Fotografen einsetzen, so dass der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag seines Shootings bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotos beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

§ 5 Datenschutz 

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 
  2. Spätestens am Tag des Shooting ist vom Auftraggeber (Kunden) eine Vereinbarung nach DSGVO zu unterschreiben.
  3. Bei Events oder Hochzeiten mit mehr als 10 Personen, muss der Auftraggeber mit den anwesenden Personen eine entsprechenden Vereinbarung geschlossen und dem Fotografen ausgehändigt werden.

§ 6 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel 

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  3. Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.     

© Andreas Fasold Fotografie- Event Foto Mallorca 2024

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